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   SG Berlin, 20.04.2007 - S 58 AL 307/07   

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SG Berlin, 20.04.2007 - S 58 AL 307/07 (https://dejure.org/2007,40782)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.04.2007 - S 58 AL 307/07 (https://dejure.org/2007,40782)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. April 2007 - S 58 AL 307/07 (https://dejure.org/2007,40782)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Erziehungszeit - Erweiterung

    Auszug aus SG Berlin, 20.04.2007 - S 58 AL 307/07
    Zum anderen ist die vom SG Berlin (S 77 AL 961/06) geforderte verfassungskonforme Erweiterung des Bemessungsrahmens zur Vermeidung einer Benachteiligung kindererziehender Eltern nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht geboten, da die fiktive Bemessung nicht stets zu einer Verringerung des Leistungsentgelts führt.

    Die vom SG Berlin in dem Urteil S 77 AL 961/06 dargelegten Bedenken gegen die Festsetzung der Qualifikationsstufen sind nicht von der Hand zu weisen, nach Ansicht der Kammer halten sie sich jedoch im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums.

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus SG Berlin, 20.04.2007 - S 58 AL 307/07
    (BT-Drucks. 15/1515 S. 85 f.).
  • SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06

    Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen

    Aufgrund der klaren Trennung der Begriffe Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen in § 130 Abs. 1 SGB III kann § 130 Abs. 2 SGB III nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut auf den Bemessungsrahmen Anwendung finden kann (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.2007, L 12 AL 113/06, aaO, anhängig BSG B 11a AL 23/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2007, L 12 AL 122/06, aaO, anhängig BSG B 11a AL 41/07 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2006, L 8 AL 3082/06 (juris); SG Berlin, Urteil vom 20.04.2007, S 58 AL 307/07, info also 2007, S. 162 ff; Behrend, aaO § 130 Rndr.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 AL 12/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt;

    (b) Eine in Literatur und Rechtsprechung verbreitete Ansicht lässt es demgegenüber für die Einordnung in die Qualifikationsgruppen 1 bis 3 genügen, dass die betreffende Tätigkeit abstrakt der betreffenden Qualifikationsstufe zuzuordnen ist, weil sie üblicherweise von Arbeitnehmern mit einem entsprechenden förmlichen Berufsabschluss ausgeübt wird, wenn dem betreffenden Arbeitslosen auch ohne förmlichen Berufsabschluss der Zugang zu der betreffenden Tätigkeit faktisch offen steht, weil er aufgrund seiner durch langjährige Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten realistischerweise in eine entsprechende Tätigkeit vermittelt und mit anderen Bewerbern, die über einen entsprechenden Berufsabschluss verfügen, auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig konkurrieren kann (so in der Sache SG Berlin, Urt. v. 20.04.2007 - S 58 AL 307/07 -, juris Rn. 27 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 18.02.2009 - L 1 AL 234/07 -, juris Rn. 53; Coseriu/Jakob, in: NK-SGB III, 3. Aufl. 2008, § 132 Rn. 16, 19; Behrend, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Januar 2006, § 132 Rn. 29, 38; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: Sept. 2010, § 132 Rn. 29; Rokita, in: Schönefelder/Kranz/Wanka, SGB III, Stand: Juli 2006 § 132 Rn. 32).
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